Ihr Vermieter teilt Ihnen mit, dass dieser die Miete erhöhen will, und Sie beabsichtigen der Mieterhöhung nicht zuzustimmen?
Ihr Vermieter hat Ihnen die Nebenkosten-abrechnung übersandt, verbunden mit einer hohen Nachzahlung, und Sie sind hiermit nicht einverstanden?
Sie haben eine Kündigung Ihres Mietvertrages durch Ihren Vermieter erhalten und wollen sich hiergegen wehren?
In Ihrer Wohnung ist Schimmel aufgetreten, die Heizung ist ausgefallen, Ihr Nachbar verursacht nicht hinnehmbaren Lärm und Sie wollen die Miete mindern?
Ihr Mieter zahlt die Miete nicht und Sie beabsichtigen die Kündigung des Mietvertrages oder wollen den Mietvertrag auf Eigenbedarfsbasis kündigen?
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten jeglicher Art sollten Sie zeitnah auf unsere anwaltliche Unterstützung setzen.
Die Vermietung einer Immobilie bietet ein erhebliches Konfliktpotenzial, denn während das Mietobjekt für den Vermieter regelmäßig eine wertvolle Kapitalanlage darstellt, ist es für den Mieter sein persönlicher Rückzugsort.
Da Mietverträge auf lange Zeit geschlossen werden, ist es umso wichtiger, bereits bei Erstellung des Mietvertrages Fehler zu vermeiden, die sich im Laufe des Mietverhältnisses oder bei dessen Beendigung nachteilig auswirken könnten – sowohl für Vermieter als auch für Mieter – um somit bereits ersten Konflikten vorzubeugen.
Gerne stehen wir daher bei der Erstellung von Mietverträgen der Vermieterseite beratend zur Seite oder prüfen für den Mieter vor dessen Unterzeichnung den vom Vermieter gestellten Mietvertrag.
Besteht bereits ein länger währendes Mietverhältnis und kommt es in diesem Bereich zu Streitigkeiten, weil sich eine Vertragspartei nicht mehr an die vertraglichen Vereinbarungen oder die gesetzlichen Regelungen halten will, kann dies zu einer nervenaufreibenden und belastenden Situation für beide Seiten führen.
So geben auf Vermieterseite auflaufende Mietschulden, zu laute Partys, Beleidigungen von Vermietern oder Mitmietern oder andere vertragsbrüchige Verhaltensweisen Veranlassung, das bestehende Mietverhältnis beenden zu wollen und dem Mieter eine Kündigung auszusprechen.
Wir beraten Sie in einem solchen Fall umfassend über die Kosten und Risiken der Beendigung des Mietverhältnisses und setzen den auf Grundlage der ausgesprochenen Kündigung vorhandenen Räumungsanspruch durch Einreichung einer Räumungsklage im Bedarfsfalle auch gerichtlich durch.
Chronischer Lärm aus der Nachbarwohnung, ein vorhandener Wasserschaden, Schimmel in der Wohnung, eine nicht funktionierende Heizungsanlage oder andere Mängel der Mietwohnung geben hingegen auf Mieterseite Veranlassung, den vereinbarten Mietzins zu senken und eine (vorübergehende) Mietminderung auszusprechen. Auch eine vom Vermieter ausgesprochene Mieterhöhung, eine aus Ihrer Sicht fehlerhafte Nebenkostenabrechnung oder die ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses gibt Veranlassung, sich hiergegen zu wehren.
Bei Mängeln der Mietwohnung prüfen wir für Sie umfassend, welche Rechte Ihnen zustehen und unter welchen Voraussetzungen eine Mietminderung geltend gemacht werden kann.
Flattern Ihnen die Nebenkostenabrechnung oder die Kündigung des Mietverhältnisses ins Haus, prüfen wir für Sie gerne, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, sich hiergegen zur Wehr zu setzen.
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