Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Auffassung nach nicht gerechtfertigt ist?
Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder Punkte im Fahreignungsregister in Flesburg?
Sie haben alkoholisiert ein Kraftfahrzeug geführt?
Ihnen wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall vorgeworfen?
Sie sind in ein illegales Kraftfahrzeugrennen verwickelt gewesen?
Dann sollten Sie uns als Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten!
Bußgeldbescheide, wie sie zum Beispiel aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Parkverstoßes erstellt werden, lassen sich häufig aufgrund von formalen Fehlern anfechten. Wir helfen Ihnen, Bußgeldbescheide zu überprüfen und ggf. dagegen vorzugehen. Oftmals lassen sich durch eine professionelle Verteidigung Strafen reduzieren oder sogar ganz abwenden. Wichtig ist hierbei, dass innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden muss, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.
Nehmen Sie daher heute noch Kontakt mit uns auf.
Im Gegensatz zum Fahrverbot, das für eine Dauer von ein bis sechs Monate verhängt werden kann und meist als zusätzliche Strafe zu einem Bußgeld oder einer Geldstrafe angeordnet wird, handelt es sich bei dem Entzug der Fahrerlaubnis um einen zunächst dauerhaften Zustand. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt, wenn der Fahrer als ungeeignet für die Führung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr eingestuft wird. Dies kann z.B. aufgrund von acht Punkten in Flensburg, einer Straftat im Straßenverkehr, wie Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aber auch aufgrund von Erkrankungen, die ein sicheres Fahren unmöglich machen, erfolgen.
Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, muss ein Antrag auf Wiedererteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht werden. Häufig wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten oder sogar zu verhindern.
Ihnen wird ein verkehrsstrafrechtliches Delikt vorgeworfen, wie Alkohol am Steuer, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen?
Ihre Verteidigung hat für uns oberste Priorität. Ziel unserer anwaltlichen Verteidigung ist es, das Strafmaß so gering wie möglich zu halten und mögliche Folgen, wie ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis in ihrer Dauer zu beschränken oder sogar gänzlich abzuwenden.
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