Steuerstrafrecht
Gegen Sie wird ein Steuerstrafverfahren geführt?
Sie benötigen rechtliche Aufklärung über die Möglichkeiten und Aussichten einer strafbefreienden Selbstanzeige?
Sie möchten sich steuerrechtlich sicher aufstellen und eine Präventivberatung erhalten?
Sie erhalten bei uns kompetenten und diskreten rechtlichen Beistand.
Nicht selten steht bei einem Steuerstrafverfahren die bürgerliche und wirtschaftliche Existenz des Einzelnen auf dem Spiel. In einem solchen Verfahren wirft die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen oder dem Verantwortlichen eines Unternehmens vor, sich vorsätzlich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Damit geht es dann nicht mehr nur um eine Steuernachforderung, sondern zudem um eine individuelle Bestrafung.
Es prallen zwei Rechtsgebiete aufeinander - zum einen die Abgabenordnung, die dem Steuerpflichtigen teils weitreichende Mitwirkungspflichten auferlegt, zum anderen das Strafrecht, in dem die rechtsstaatliche Schutzgarantie gilt, dass sich niemand selbst belasten muss. Um diese beiden Aspekte zu vereinen, sind zum einen die Kompetenz eines Steuerberaters, zum anderen die Fähigkeiten eines Strafanwalts erforderlich.
Wir wissen worauf es bei Ihrer Verteidigung ankommt. Ob bei der Begleitung einer Betriebsprüfung oder einer Hausdurchsuchung, der Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren, die Beratung bezüglich einer Selbstanzeige oder der Empfehlung von präventiven Maßnahmen - wir stellen eine diskrete Abwicklung Ihres Anliegens sicher.
Wir setzen uns dafür ein, dass unberechtigte strafrechtliche Vorwürfe ausgeräumt werden und unverhältnismäßige Maßnahmen der Ermittlungsbehörden entgegengetreten wird.